Allgemeine Geschäfts- und Dienstleistungsbedingungen
Seize Improvement / Eckhard Ginsberg, Daaden
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Dienstleistungsbedingungen gelten für alle zwischen Seize Improvement (Inhaber: Eckhard Ginsberg) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, deren Gegenstand die Beratung, Schulung, Auditierung und/oder aktive Ausführung anderer Dienstleistungen ist. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Leistung
Gegenstand der Beratung, Schulung, und/oder aktive Ausführung von anderen Dienstleistungen ist nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistung ist erbracht, wenn die vereinbarten Tätigkeiten durchgeführt wurden.
Seize Improvement führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt aus. Auf Verlangen des Auftraggebers hat Seize Improvement Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu geben.
Seize Improvement kann nach Absprache zur Ausführung von Teilen des Auftrages von ihr ausgesuchte, qualifizierte Unterauftragnehmer einsetzen, bleibt aber dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet. Die Unterauftragnehmer sind von Seize Improvement ständig zu kontrollieren.
Leistungsänderungen
Änderungen und Ergänzungen und die daraus resultierenden Folgen (unter Umständen Erhöhung der Vergütung und/oder Terminverschiebung) des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von beiden Seiten ist eine schriftliche Bestätigung der veränderten Konditionen mit Unterschrift der Verantwortlichen erforderlich.
Vertraulichkeit
Seize Improvement und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, über alle als vertraulich geltenden Dokumente, Informationen und Betriebsgeheimnisse unbefristet Stillschweigen zu wahren. Die von Seize Improvement eingesetzten Unterauftragnehmer müssen sich schriftlich zu dieser Vereinbarung verpflichten.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Aufraggeber verpflichtet sich, alle zur optimalen Durchführung des Auftrags erforderlichen gültigen und richtigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber unterstützt Seize Improvement nach besten Kräften und schafft, wenn erforderlich, zur Durchführung des Auftrags in seiner Betriebsstätte, die notwendigen Voraussetzungen.
Zahlungsbedingungen
Das Honorar für die erbrachte Dienstleistung wird nach Zeit oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendem Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat Seize Improvement neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Für Projekte, für die ein Festpreis vereinbart wurde, werden monatliche Abschlagszahlungen zum Ende des laufenden Monats gestellt. Diese sind innerhalb von 2 Wochen zu begleichen. Abweichende Modalitäten sind schriftlich zu vereinbaren.
Mängelrügen
Leistungsbesserungen, an von Seize Improvement zu vertretenden Mängeln, werden von Seize Improvement nachgebessert. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich aufzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Leistungserbringung.
Haftungsbeschränkungen
Seize Improvement haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
Kündigung
Ein Auftrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer schriftlich gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Dienstleitungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Beide Seiten verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine rechtswirksame, dem verfolgten Zweck dienliche Bestimmung zu ersetzen. Mündliche oder stillschweigend gegebene Zusagen, die im Gegensatz zu diesen Bedingungen stehen, sind unwirksam. Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit Seize Improvement nur mit schriftlicher Einwilligung von Seize Improvement an Dritte abtreten.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag mit Seize Improvement ist das aus dem Seize Improvement -Firmensitz resultierende Gericht zuständig.